Steuern
Inventur im Buchhandel
Handels- und Steuerrecht verpflichten jeden Kaufmann, und damit auch jeden Buchhändler, zum Ende eines jeden Geschäftsjahres, häufig also zum Ende des Kalenderjahres, zu einer vollständigen Warenbestandsaufnahme.
Soweit nicht durch eine laufende Fortschreibung - mit mindestens einmal pro Jahr für jeden Titel vorgenommenem Abgleich zwischen Buch- und Istbeständen - die Mengen bekannt sind, ist dazu eine körperliche Bestandsaufnahme durchzuführen.
Der Sortimenterausschuss im Bundesverband des Börsenvereins hat dazu eine Broschüre zusammengestellt.
Mitglieder können die Broschüre beim Sortimenterausschuss in Frankfurt oder in unserer Geschäftsstelle anfordern.
Informationen zur Inventur finden Sie auch auf der Portalseite des Börsenvereins www.boersenverein.de in der Rubirk Buchhandel.
Rechnungen: Umsatzsteuerpflichtangaben
Das Steueränderungsgesetz vom 1. Januar 2004 schreibt einige neue umsatzsteuerliche Pflichtangaben auf Rechnungen vor. Nach einer Übergangsfrist sind seit 1. Juli 2004 diese Angaben zwingend erforderlich.
Steuerrecht
Als steuerbefreitem Berufsverband ist dem Börsenverein die Hilfestellung für Mitglieder in individuellen steuerlichen Angelegenheiten untersagt.
Grundlegende Hinweise erhalten Sie durch eine Merkblattsammlung des Börsenvereins. Diese umfasst mit den Bereichen Rechnungswesen, Umsatzsteuer, Autoren, Internationales, Lohnsteuer, Künstlersozialkasse, Gewerbesteuer, Einkommensteuer/Körperschaftsteuer, Schenken und Vererben, Betriebswirtschaft und Steuerrecht ein breites Spektrum.
Auf die Merkblätter können Mitglieder kostenfrei zugreifen. Bitte wenden Sie sich dazu an unsere Geschäftsstelle. Ansprechpartnerin ist Frau Ilse Haseitl.
Hier können Sie sich auch für die Mailingliste „Finanzen, Steuern, Controlling“ der Rechtsabteilung des Börsenvereins anmelden. Es handelt sich um eine Plattform zum Austausch von Informationen zwischen allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus Mitgliedsunternehmen, die im Bereich Finanzen, Steuern oder Controlling arbeiten. Offen ist sie auch für Steuerbüros, die Mitgliedsunternehmen beraten. Die Mailingliste ersetzt den bisher erschienenen Newsletter Steuerrecht.


